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Haustürvordächer aus Edelstahl und Glas
zeitlos, dauerhaft und schön
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vordach-Design Ing. Toralf Straub

1. Geltungs- und Anwendungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf sämtliche Geschäfte zwischen Vordach-Design Ing. Toralf Straub (nachfolgend: Verkäufer) und dessen Kunden bzw. Auftraggeber (nachfolgend: Käufer) anzuwenden. Handelt es sich bei dem Käufer um Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so gelten zusätzliche die Bedingungen gem. Ziff. 12.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers widersprechen bzw. von diesen abweichen, sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

1.3. Die Vertragsverhandlungen und der Vertragsabschluss erfolgen in deutscher Sprache.

2. Angebot, Annahme und Vertrag

2.1. Vom Verkäufer werden hauptsächlich Vordächer, Geländer, Handläufe, Briefkästen, Klingelplatten, Hausnummern, Gartenlampen und Pollerleuchten aus Edelstahl, ggf. in Verbindung mit verschiedenen Gläsern oder Lexan (Kunstglas) und Zubehör entsprechend der Produktbeschreibung (http://www.vordach-design.de/home/html/body_produkte.html) vertrieben. Die Edelstahlelemente werden in unserm Auftrag in einem deutschen Handwerksbetrieb gefertigt. Zusätzlich werden Montageleistungen zu den angebotenen Produkten zu Pauschalpreisen bzw. zu gesondert zu vereinbarender Vergütung entsprechend den zu den einzelnen Produkten angegebenen Bedingungen und Voraussetzungen angeboten.

2.2. Angebote des Verkäufers sind freibleibend, es sei denn, es wird eine bindende Gültigkeitsdauer angegeben. Prospekte, Produktbeschreibungen, Kataloge oder sonstige Produktpräsentationen des Verkäufers stellen keine Angebote im Sinne des § 145 BGB dar.

2.3. Mit Bestellung der Ware/Leistung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware/Leistung erwerben zu wollen (Angebot im Sinne des § 145 BGB).

2.4. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bestellung des Käufers vom Verkäufer per E-Mail, Telefax oder Brief bestätigt wird (Annahme im Sinne der §§ 147 ff BGB). Bei Auslieferung ohne gesonderte Auftragsbestätigung gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.

2.5. Mündliche Abreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für den Fall, dass aufgrund mündlicher Abrede vom Schriftformerfordernis abgewichen werden soll.

3. Verkaufspreise

Unsere Verkaufspreise einschließlich Lieferkosten werden in unserer Preisliste hinterlegt. Die Preisliste wird auf Nachfrage an den Käufer versandt.

4. Lieferung

4.1. Die Auslieferung der Ware erfolgt bei Erstbestellungen deutscher Käufer per Nachnahme oder gegen Vorkasse, bei ausländischen Käufern gegen Vorkasse, dem Lieferwert entsprechender Bankreferenz oder unwiderrufliches Akkreditiv.

4.2. Verbindliche Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Sind Lieferzeiten nicht vereinbart, ist der Käufer bei Bestellungen von Standartwaren aus dem Sortiment des Verkäufers nach Ablauf von 4 Wochen, bei Sonderanfertigungen bzw. Waren, die nicht regelmäßig im Sortiment des Verkäufers enthalten sind und vom Verkäufer erst beschafft werden müssen, nach Ablauf von 6 Wochen ab Auftragsbestätigung und einer schriftlichen oder elektronischen Nachfristsetzung von mindestens 2 Wochen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.3. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt versichert an die vereinbarte Stelle. Die Kosten der Lieferung sind im Kaufpreis enthalten. Ist ein Lieferort nicht vereinbart, gilt die vom Käufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebene Anschrift als Lieferort. Bei nachträglichen Änderungen des Lieferortes trägt der Käufer etwaige daraus resultierende Mehrkosten.

4.4. Der Käufer ist berechtigt, die Annahme der Ware gegenüber dem Spediteur bei offensichtlichem Glasbruch oder anderen, offensichtlichen Transportschäden abzulehnen. Er verpflichtet sich, bei der Annahme von Ware mit offensichtlichen Transportschäden, die Schäden auf der Lieferquittung des Spediteurs zu vermerken bzw. vermerken zu lassen. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers (Ziff 9.) bleiben hiervon unberührt, insbesondere lässt eine Verletzung dieser Verpflichtung die Gewährleistungsrechte nicht entfallen oder schränkt sie ein.

4.5. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers ruht:

a) solange sich der Käufer mit einer Verbindlichkeit aus dem Geschäftsverhältnis zum Verkäufer im Rückstand befindet oder

b) dem Verkäufer die Auslieferung der Ware wegen höherer Gewalt nicht möglich ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten Umstände und Vorkommnisse, die bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht verhindert werden können, wie z.B. Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, vom Verkäufer nicht zu vertretende Arbeitskämpfe. Liefertermine bzw. Lieferfristen einschließlich der Frist gem. Ziff. 4.2. Satz 2 verlängern sich um die Dauer der die Auslieferung verhindernden höheren Gewalt. Überschreitet die sich daraus ergebende Verzögerung einen Zeitraum von 6 Wochen, sind die Parteien berechtigt, durch schriftliche oder elektronische Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

5. Zahlung

5.1. Rechnungen des Verkäufers sind, außer bei Lieferung per Nachnahme, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang durch Barzahlung oder Überweisung zu bezahlen. Per Briefpost versandte Rechnungen gelten spätestens 3 Werktage nach Aufgabe zur Post (einschließlich privater Zustelldienste), maßgeblich ist der Poststempel, als zugegangen. Die Beweispflichten des Verkäufers für den Versand und den Zugang der Rechnungen bleiben hiervon unberührt. Schecks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen.

5.2. Der Verkäufer gewährt 2% Skonto vom Nettowarenwert zuzüglich auf den Nettowarenwert entfallende Mehrwertsteuer, wenn der Käufer gegenüber dem Verkäufer nicht mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug ist und eine Bezahlung der Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgt. Bei Lieferung gegen Vorkasse oder per Nachnahme wird ein Skonto von 3% gewährt.

5.3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch des Käufers nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

5.4. Dem Käufer ist es nicht gestattet, Forderungen des Verkäufers mit eigenen Forderungen gegen den Verkäufer aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Käufers sind rechtskräftig, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt.

5.5. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie pauschale Mahnkosten in Höhe von € 5,00 je schriftlicher oder elektronischer Zahlungserinnerung/Mahnung für maximal 3 Zahlungserinnerungen/Mahnungen zu erstatten. Dem Käufer bleibt der Nachweis, dass keine oder ein geringerer Mahnkosten entstanden sind, dem Verkäufer, dass höherer Mahnkosten oder weitere Verzugsschäden entstanden sind, vorbehalten. Der Verkäufer ist im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers berechtigt, Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zum Ende des Verzugs und Erstattung der Verzugsschäden oder Leistung entsprechender Sicherheiten zurückzubehalten. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, zukünftige Lieferungen an den in Verzug geratenen Käufer nur noch gegen Vorkasse vorzunehmen.

6. Verpflichtung des Käufers bei vereinbarter Montage

6.1. Der Käufer hat am Montageort rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Montage erforderlich sind. Insbesondere ist sicher zu stellen, dass alle, vom Verkäufer nicht geschuldeten technischen und baulichen Voraussetzungen gegeben und zusätzliche bauliche Maßnahmen nicht erforderlich sind, so dass mit der Montage unmittelbar nach Anlieferung begonnen werden kann. Der Käufer hat den Verkäufer auf besondere, nicht ohne weiteres erkennbare bauliche Gegebenheiten hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für unter Putz verlegte Leitungen aller Art (z.B. Elektro, Gas, Wasser, Abwasser) und konstruktive Besonderheiten. Der Verkäufer ist, sofern anderes nicht schriftlich vereinbart worden ist, nicht verpflichtet, den Montageort auf verborgene Installationsleitungen oder konstruktive Elemente zu untersuchen, die durch die fachgerechte Montage beschädigt werden könnten.

6.2. Die zum Schutz des Montagepersonals notwendigen Maßnahmen sind vom Käufer durchzuführen. Etwaige besondere Sicherheitsvorschriften sind dem Verkäufer rechtzeitig vor Montagebeginn schriftlich mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, alle geltenden gesetzlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Bei einer Verletzung derartiger Vorschriften durch den Käufer sind dem Verkäufer die hieraus entstandenen Schäden auch bei einfacher Fahrlässigkeit zu ersetzen

7. Widerrufsrecht, Rücktritt

7.1. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben bei Abschluss eines Vertrages unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatzvertrag) das Recht zum Widerruf des Vertrages entsprechend nachfolgender Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Waren, die nach Käuferspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, also insbesondere bei Sonderanfertigungen. Bei Bestellungen von Vordachgrößen die nicht in der Preisliste des Verkäufers gelistet sind handelt es sich um Sonderanfertigungen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht


Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Vordachdesign Ing. Toralf Straub
Inhaber Toralf Straub
Bahnhofstr. 16
D-16412 Falkensee

Tel.: +49 3322 400642
E-Mail: info@vordach-design.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

7.2. Im Falle eines Widerrufs des Vertrages hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs der Käufer die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht hat.

7.3 Der Verkäufer ist außer nach Ziff. 4.4.b) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn für die Vertragserfüllung erforderliche Teile nicht lieferbar sind und der Verkäufer dem Käufer unverzüglich von der Nichtlieferbarkeit in Kenntnis setzt und vom Käufer bereits erbrachte Zahlungen unverzüglich erstattet.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die Warenlieferungen des Verkäufers erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzforderungen und Einlösung von Schecks erfüllt sind. Der Käufer kann die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern oder verarbeiten, sofern er sich nicht im Verzug mit Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer befindet. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet.

8.2. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung der Vorbehaltsware durch den Käufer gilt als im Auftrag des Verkäufers erfolgt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer seine Eigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an den Verkäufer ab und verwahrt diesen unentgeltlich mit kaufmännischer Sorgfalt für den Verkäufer. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Das Eigentum an diesen Gegenständen dient dem Verkäufer bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als Sicherheit.

8.3. Im Falle der Veräußerung der Vorbehaltsware oder der daraus hergestellten Gegenstände durch den Käufer werden die Forderungen des Käufers gegenüber dem Erwerber mit Wirksamwerden bei Vertragsschluss zwischen Käufer und Verkäufer über die Vorbehaltsware - gegebenenfalls im Verhältnis der Miteigentumsrechte des Verkäufers gegenüber den Eigentumsrechten anderer - an den Verkäufer abgetreten. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer diesem den Erwerber und die Höhe seiner Forderung gegen den Erwerber mitzuteilen und den Erwerber von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen gegen den Erwerber einzuziehen. Diese Berechtigung kann vom Verkäufer jederzeit widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge sind - gegebenenfalls in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils des Verkäufers - bis zur Höhe der Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer an den Verkäufer abzuführen.

8.4. Für den Falle des Einbaus der Vorbehaltsware bzw. daraus hergestellter Gegenstände in ein Grundstück, tritt der Käufer bei Vertragsschluss zwischen Käufer und Verkäufer über die Vorbehaltsware die daraus entstehenden Forderungen auf Vergütung bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bzw. Wertes des Miteigentumsanteils mit allen Nebenrechten einschließlich des Rechtes auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

8.5. Übersteigen die Werte der dem Verkäufer vom Käufer eingeräumten Sicherungsrechte 20% der Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, so gibt der Verkäufer Sicherungsrechte nach seiner Wahl bis zur Höhe einer angemessenen Deckungsgrenze frei.

8.6. Bei Zahlungsverzug in Höhe von mindestens 30% des Nettowarenwertes der Vorbehaltsware, sonstigem vertragswidrigen Verhalten, das die Ereichung des Vertragszweckes gefährdet oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware auf Verlangen des Verkäufers herauszugeben.. Der Käufer trägt die Kosten der Herausgabe und Rücknahme der Vorbehaltsware.

9. Gewährleistung

9.1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die bestellte Ware mit den in der Auftragsbestätigung, hilfsweise in den Produktbeschreibungen beschriebenen Eigenschaften, Merkmalen sowie dem angegebenen Verwendungszweck. Darüber hinausgehende Eigenschaften, Merkmale oder Verwendungszwecke müssen ausdrücklich - schriftlich oder elektronisch - vereinbart werden.

9.2. Der Verkäufer leistet Gewähr für Mangelfreiheit bei neu hergestellten Sachen für die Zeit von 2 Jahren und bei gebrauchten Sachen für die Zeit von 1 Jahr ab Übergabe der Ware bzw. bei Montageverpflichtung ab Vollzug der Montage, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind (z.B. 5 Jahre bei einem Bauwerke oder einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat). Von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung/Behandlung durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, gewöhnliche Abnutzung/Verschleiß, soweit diese Schäden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.

10. Sonstige Haftung

10.1. In allen sonstigen Fällen der Verletzung von vorvertraglichen, vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten durch den Verkäufer, haftet dieser nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung des Verkäufers wegen arglistigem Verschweigen von Mängeln, wegen Körperschäden, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleibt hiervon unberührt.

10.2. Eine persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehöriger des Verkäufers wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Körperschäden, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

10.3. Im Falle eines Schadensersatzanspruches des Verkäufers gegen den Käufer anstelle der Leistung, wird ein pauschalierter Schadensersatzanspruch von 30% des vereinbarten Preises vereinbart. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Verkäufer der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

11. Sonstiges

11.1. Auf das Vertragsverhältnis einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) ausschließlich deutsches Recht anwendbar, auch wenn der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz im Ausland hat oder es sich um ein Exportgeschäft handelt.

11.2. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam.

12. Besondere Bedingungen für Unternehmer

12.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf alle weiteren Geschäfte zwischen Käufer und Verkäufer anzuwenden, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bedarf.

12.2. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend, sofern dieser nicht unverzüglich widersprochen wird.

12.3. Bei Verzug des Käufers ist der Verkäufer in teilweiser Abänderung der Regelungen unter Ziff. 5.5. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens zu verlangen.

12.4. Der Gefahrübergang erfolgt an der Verladestelle (Erfüllungsort). Der Käufer trägt auch bei frachtfreier Lieferung die Gefahr.

12.5. Der Käufer hat die Ware bei Anlieferung auf Transportschäden, offensichtliche Mängel und sonstige offensichtliche Abweichungen zu prüfen und Beanstandungen auf dem Lieferschein zu vermerken bzw. bei Lieferung ohne Lieferschein dem Verkäufer unverzüglich, bei Glasbruch spätestens innerhalb eines Werktages, bei sonstigen Schäden spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung, schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Andernfalls gilt die Ware hinsichtlich der erkennbaren offensichtlichen Transportschäden, Mängeln oder sonstigen Abweichungen bei Ablieferung als insoweit beanstandungsfrei genehmigt. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Entdeckung dem Verkäufer schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Dies gilt auch für nach einem Nachbesserungsversuch festgestellte Mängel. Andernfalls gilt die Ware hinsichtlich der nicht rechtzeitig angezeigten Mängel als mangelfrei genehmigt. Handelsüblicher Bruch und Schwund geht zu Lasten des Käufers.

12.6. Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche beträgt für neu hergestellte Sachen in teilweiser Abänderung der Regelungen unter Ziff. 9.3. 1 Jahr, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen sind Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

12.7. Der Verkäufer hat im Fall einer Sachmängelhaftung im Rahmen billigen Ermessens die Wahl zwischen unentgeltlicher Nachbesserung oder unentgeltlicher Ersatzlieferung. Ersetzte Ware geht in das Eigentum des Verkäufers über.

12.8. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer ist Nauen.

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